Lärmbelastung am Arbeitsplatz
Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet und wird meist ohne Einspruch hingenommen. Dabei wird die zulässige, tägliche Beschallung für eine achtstündige Arbeitsschicht von 85 Dezibel bei vielen handwerklichen Tätigkeiten wie etwa Kreissäge- und Bauarbeiten überschritten.
Bei der Festlegung der Lärmgrenzwerte wurde jedoch bereits berücksichtigt, dass sich das Gehör außerhalb der Arbeitszeit erholen kann, der Schallpegel also deutlich unter 70 Dezibel liegt. Diese Erholung ist den Ohren aber nicht immer vergönnt.
Langjährige Geräuschkulissen führen häufig zu dauerhafter Schwerhörigkeit, die nicht mehr heilbar ist. Weitere mögliche Folgeerkrankungen sind: Tinnitus, Depressionen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwächen oder Herzinfarkt.
Neben einem kostenlosen Hörtest können Interessierte an der selbst entwickelten Demo-Gehörschutz-Box innovative Gehörschutzmodelle testen. Denn maßgefertigte Systeme dämmen zwar den Lärm, lassen aber gleichzeitig Sprache und Warnsignale zuverlässig durch.
Exaktes Hören ohne schädigende Lärmbelastung wird somit möglich.
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Lärm gefährdet die Gesundheit
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